Aktuelle Mietwohnungen & Gewerbeobjekte
Für Sie auf einen Blick:
Hier finden Sie wichtige Antworten auf häufige Fragen rund um Mieten und Mietwohnungen.
Wie hoch ist die Kaution?
Die Kaution beträgt in der Regel drei Monatskaltmieten. Diese ist mit Einzug in die Wohnung zu zahlen. Die Kaution wird während der Mietzeit mit dem üblichen Zinssatz für Sparbücher verzinst. Die Kaution wird üblicherweise drei Monate nach dem Mietende zurückgezahlt – vorausgesetzt, die Wohnung ist ohne Mängel übergeben worden. Die Hausverwaltung Inhofer ist berechtigt, einen angemessenen Anteil der Kaution bei zu erwartenden Nachforderungen, insbesondere aus der Betriebskostenabrechnung, bis zur Abrechnung des Zeitraums, in dem der Auszug erfolgte, einzubehalten.
Ist es möglich, eine Wohngemeinschaft zu gründen?
In bestimmten Objekten ist dies möglich, sprechen Sie uns dazu gerne vor einem Besichtigungstermin an.
Sind Haustiere erlaubt?
Sie können gerne einen Antrag zur Haltung eines Hundes oder einer Katze oder zur Aufstellung eines Aquariums stellen. Sprechen Sie uns gern darauf an
Kauf/Übernahme von Gegenständen und Einrichtungen des Vormieters
Eine Verpflichtung zur Übernahme mietereigener Gegenstände oder Einbauten besteht nicht, daher ist dies auch kein Auswahlkriterium bei der Wohnungsvergabe. Sie können jedoch mit dem Vormieter / Nachmieter eine Vereinbarung über die Übernahme von mietereigenen Gegenständen treffen.